Verbandszweck
Swiss Slackline verfolgt folgende Ziele, welche in den Statuten festgehalten sind:
- Anerkennung von Slacklinen als eigenständige Sportart
- Organisation und Überwachung eines nationalen Wettkampfbetriebes
- Erlass von allgemein verbindlichen Reglementen, Empfehlungen, Vorschriften, Merkblättern und Warnungen
- Organisation und Überwachung der Ausbildung von Sportleitern
- Minimieren von Sicherheitsrisiken beim Ausüben der Sportart
- Erfassung und Auswertung von Zwischenfällen, Beinahe-Unfällen und Unfällen mit Slacklines
- Pflege und Förderung des Zusammenhalts und Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedervereinen, sowie die Koordination & Unterstützung derer Tätigkeiten
- Unterstützung lokaler Interessengruppen bei der Vereinsgründung
- Vertretung der Interessen nach aussen (z.B. Behörden, Slackline-Organisationen im In- und Ausland, (Inter)nationale Verbände)
- Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit